Neue Direktzahlungen für nachwachsende Rohstoffe 1999 in
der Schweiz
Auf dem 1. Januar 1999
hat der Bundesrat 37 neue Vollzugsverordnungen zum neuen Landwirtschaftsgesetz
(LwG) verabschiedet. Für nachwachsende Rohstoffe gelten nun folgende neue Anbaubeiträge
(pro ha und Jahr):
- Ölsaaten: Raps,
Sonnenblumen und Hanf (unabhängig der Verwendungsart). 1500 Franken
- Faserpflanzen ohne
Hanf: Chinaschilf und Kenaf. 2000 Franken
- Für Hanf wird
die Beitragsberechtigung für die im Sortenkatalog für Hanf des BLW
aufgeführten Sorten beschränkt.
- Für die Verarbeitung
von nachwachsende Rohstoffe, die sowohl zur Ernährung als auch zu industriellen
Zwecken eingesetzt werden können, gewährt das Bundesamt Rohstoffverbilligungsbeiträge
an Pilot- und Demonstrationsanlagen:
- Ölsaaten(Raps,
Soja, Sonnenblumen) 30 Franken pro dt
- Landwirtschaftliche
Biomasse (ohne Ölsaaten) maximal 200 Franken pro hl daraus produziertem
reinem Ethanol oder 4 Rappen pro kWh daraus produzierter Energie
- Hinzu kommt noch der
allgemeine Flächenbeitrag von 1200 Franken
Alle Details über die neue Agrarpolitik, neue Verordnungen und Bedingungen:
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