Neue Direktzahlungen für nachwachsende Rohstoffe 1999 in der Schweiz


Auf dem 1. Januar 1999 hat der Bundesrat 37 neue Vollzugsverordnungen zum neuen Landwirtschaftsgesetz (LwG) verabschiedet. Für nachwachsende Rohstoffe gelten nun folgende neue Anbaubeiträge (pro ha und Jahr):


Alle Details über die neue Agrarpolitik, neue Verordnungen und Bedingungen:

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