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Das aktuelle Förderprogramm: Kurzübersicht
Ziel und Gegenstand
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| – | Zuschüsse werden für Solarkollektoren, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (bei einer Nennwärmeleistung von bis zu 100 kW) sowie Photovoltaikanlagen für Schulen gewährt. |
| – | Darlehen werden für Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (bei einer Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW oder zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung), Biogasanlagen, Wasserkraftanlagen sowie Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie gewährt. |
| Das Programm knüpft an das CO2-Minderungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an. Zusätzlich zu dem günstigen Zinssatz aus demCO2-Minderungsprogramm können Darlehensnehmer durch das Marktanreizprogramm einen Teilschulderlass auf das ausgereichte Darlehen erhalten. |
| Antragsverfahren
Auskünfte erteilen |
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| - | bei
Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuschüssen
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschborn Tel. (0 61 96) 9 08-0 Fax (0 61 96) 9 08-8 00 E-Mail: poststelle@bafa.de Internet: www.bafa.de/03.04.01 |
| - | bei
Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen das Informationszentrum der Kreditanstalt für Wiederaufbau Palmengartenstraße 59 60325 Frankfurt am Main Tel. (0 18 01) 33 55 77 Fax (0 69) 74 31 29 44 Internet: www.kfw.de |
| - | bei
allgemeinen Fragen zur Förderung und zu erneuerbaren Energien
der Informationsdienst BINE des Fachinformationszentrums Karlsruhe Büro Bonn Mechenstraße 57 53129 Bonn Tel. (02 28) 9 23 79-14 Fax (02 28) 9 23 79-29 E-mail: bine@fiz-karlsruhe.de Internet: http://bine.fiz-karlsruhe.de |
Bewilligungsbehörde für Zuschüsse ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das BAFA hat auch einen Fax-Abruf-Service zu den Antragsformularen eingerichtet: Richtlinien: (02 21) 30 31 21-91 Antragsformular Solarkollektoranlagen: (02 21) 30 31 21-92 Antragsformular Biomasseanlagen: (02 21) 30 31 21-93 Antragsformular "Sonne in der Schule": (02 21) 30 31 21-95 29.06.01 |
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Anträge für Zuschüsse sind auf dem entsprechenden Vordruck
zu stellen, der aus dem Internet oder per Fax abgerufen oder vom Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angefordert werden kann.
Es ist nicht zulässig, den Antrag mittels Telefax oder E-Mail zu
stellen.
Darlehensanträge sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken
bei den örtlichen Kreditinstituten (Hausbanken) zu stellen.
Mit der Durchführung des 3-jährigen Messprogramms des Programms
Sonne in der Schule wurde das
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PTJ)
Postfach 19 13
52425 Jülich
Tel. (0 24 61) 61 47 43
Fax (0 24 61) 61 28 40
Internet: www.fz-juelich.de/ptj/ 03.04.01
beauftragt.
Quelle
Bundesanzeiger Nr. 136 vom 25. Juli 2001, S. 15 434
Geltungsdauer
Anträge können bis zum 15. Oktober 2003 gestellt werden.
Wichtige Hinweise
Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen werden. Als Vorhabensbeginn
gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs-
oder Leistungsvertrages, Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung
erbracht werden. 03.04.01
Nachstehende Maßnahmen werden im Rahmen des Marktanreizprogramms
nicht mehr gefördert:
die Erweiterung vorhandener Sonnenkollektorflächen,
die Errichtung handebeschickter Anlagen zur Verfeuerung fester
Biomasse,
Maßnahmen zur Heizungsanlagenmodernisierung.