Das aktuelle Förderprogramm:

Kurzübersicht
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm)
vom 23.07.2001

Förderart: Zuschuss; Darlehen
Gebiet: Bund
Berechtigte: Privatpersonen; Freiberufler; Unternehmen
Ansprechpartner: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) setzt mit diesem Programm die Förderung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien fort. Ziel des Marktanreizprogrammes ist es, die Marktdurchdringung der Technologien zu stärken und zur Verbesserung ihrer Wirtschaftlichkeit beizutragen, damit sich ein sich selbst tragender Markt entwickeln kann.
Mit diesen Maßnahmen unterstreicht die Bundesregierung den Stellenwert, den die Erneuerbaren Energien in der Energiepolitik haben. Sie sind Bausteine des Einstiegs in eine zukunftsfähige Energieversorgung und leisten einen erheblichen Beitrag zu mehr Ressourcenschonung und Klimaschutz.
Gefördert werden in diesem Programm Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse und Biogasanlagen, Wasserkraftwerke, Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie und Photovoltaikanlagen für Schulen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften, sofern sie
– Eigentümer, Pächter oder Mieter der Anwesen sind, auf denen die Anlagen gemäß Nummer 2.1 errichtet, erweitert oder reaktiviert werden sollen oder
– Energiedienstleister für die genannten Anlagen sind.
Ausgeschlossen sind juristische Personen des privaten Rechts, die sich überwiegend im Eigentum von Gebietskörperschaften (z.B. des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Kommune) befinden.
Im Programmteil "Sonne in der Schule" sind Schulträger antragsberechtigt.

Voraussetzungen

Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen werden.
Die in den Richtlinien genannten technischen Bestimmungen und Grenzwerte müssen eingehalten werden.
Die Anlagen müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und sind mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben.
Im Programmteil "Sonne in der Schule" muss sich die Schule zur Teilnahme an einem 3-jährigen Messprogramm verpflichten.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, als Teilschulderlass zur vorzeitigen teilweisen Tilgung von aus Eigenmitteln der KfW bereitgestellten Darlehen oder als langfristiges zinsgünstiges Darlehen im Wege der Projektförderung.

Zuschüsse werden für Solarkollektoren, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (bei einer Nennwärmeleistung von bis zu 100 kW) sowie Photovoltaikanlagen für Schulen gewährt.
Darlehen werden für Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (bei einer Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW oder zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung), Biogasanlagen, Wasserkraftanlagen sowie Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie gewährt.
Das Programm knüpft an das CO2-Minderungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an. Zusätzlich zu dem günstigen Zinssatz aus demCO2-Minderungsprogramm können Darlehensnehmer durch das Marktanreizprogramm einen Teilschulderlass auf das ausgereichte Darlehen erhalten.

Antragsverfahren
Auskünfte erteilen
   
- bei Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuschüssen das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Tel. (0 61 96) 9 08-0
Fax (0 61 96) 9 08-8 00
E-Mail: poststelle@bafa.de
Internet: www.bafa.de/03.04.01
- bei Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen das
Informationszentrum der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Tel. (0 18 01) 33 55 77
Fax (0 69) 74 31 29 44
Internet: www.kfw.de
- bei allgemeinen Fragen zur Förderung und zu erneuerbaren Energien der
Informationsdienst BINE des Fachinformationszentrums Karlsruhe
Büro Bonn
Mechenstraße 57
53129 Bonn
Tel. (02 28) 9 23 79-14
Fax (02 28) 9 23 79-29
E-mail: bine@fiz-karlsruhe.de
Internet: http://bine.fiz-karlsruhe.de
 
Bewilligungsbehörde für Zuschüsse ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das BAFA hat auch einen Fax-Abruf-Service zu den Antragsformularen eingerichtet:
Richtlinien:
(02 21) 30 31 21-91

Antragsformular Solarkollektoranlagen:
(02 21) 30 31 21-92

Antragsformular Biomasseanlagen:
(02 21) 30 31 21-93

Antragsformular "Sonne in der Schule":
(02 21) 30 31 21-95 29.06.01
   


Anträge für Zuschüsse sind auf dem entsprechenden Vordruck zu stellen, der aus dem Internet oder per Fax abgerufen oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angefordert werden kann. Es ist nicht zulässig, den Antrag mittels Telefax oder E-Mail zu stellen.

Darlehensanträge sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei den örtlichen Kreditinstituten (Hausbanken) zu stellen.
Mit der Durchführung des 3-jährigen Messprogramms des Programms ”Sonne in der Schule” wurde das
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PTJ)
Postfach 19 13
52425 Jülich
Tel. (0 24 61) 61 47 43
Fax (0 24 61) 61 28 40
Internet: www.fz-juelich.de/ptj/ 03.04.01
beauftragt.

Quelle
Bundesanzeiger Nr. 136 vom 25. Juli 2001, S. 15 434

Geltungsdauer
Anträge können bis zum 15. Oktober 2003 gestellt werden.

Wichtige Hinweise
Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen werden. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages, Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. 03.04.01
Nachstehende Maßnahmen werden im Rahmen des Marktanreizprogramms nicht mehr gefördert:
– die Erweiterung vorhandener Sonnenkollektorflächen,
– die Errichtung handebeschickter Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse,
– Maßnahmen zur Heizungsanlagenmodernisierung.

Vollständiges Förderprogramm