Förderung Deutschland:
Förderung durch die Bundesregierung:
Es besteht das Marktanreizprogramm Förderung
von Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien vom 23.07.2001.
Gefördert werden Gefördert
werden in diesem Programm Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verbrennung fester
Biomasse und Biogasanlagen, Wasserkraftwerke, Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie
und Photovoltaikanlagen für Schulen.
Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, kleinere und mittlere Unternehmen, Freiberufler sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Antragstellung über das
Kurztext der Maßnahmen zur
Nutzung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm)
Richtlinien zur Förderung
von Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien vom 23.Juli.2001
Bundesanzeiger Nr. 136 vom 25. Juli 2001, S. 15 434)
Bei der Förderung von Biomasse-Verbrennungsanlagen im Rahmen des von der Bundesregierung in diesem Jahr aufgelegten Marktanreizprogramms "Erneuerbare Energien" wurden jetzt die Fördermöglichkeiten präzisiert Danach können Antragsteller auch für den alleinigen Austausch von Öl- und Gasheizkesseln durch Biomassekessel einen Zuschuss bekommen, ohne dabei die gesamte Heizungsanlage erneuern zu müssen. Darauf weist das Bundeslandwirtschaftsministerium hin. Außerdem können Haushalte oder Unternehmen, die bereits einen über zehn Jahre alten Biomassekessel haben und diesen durch einen neuen ersetzen möchten, hierfür Fördermittel erhalten
Förderung durch die Bundesländer:
Neben dem Bund fördern die Länder, z.T. auch Kreise und Kommunen, im Rahmen verschiedener Programme die Errichtung von landwirtschafltichen Biogasanlagen. Dabei wird die Förderung danach differenziert, ob der Betreiber Haupt- oder Nebenerwerbslandwirt ist oder ob es sich um eine Gemeinschaftsanlage handelt (MELF, 1998). Auch einige Energieversorgungsunternehmen fördern die landwirtschaftliche Biogaserzeugung mit eigenen Programmen.
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